Schutz vor Schmutz
Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten

Die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und im Internet ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Die KJM ist ein gemeinsames Organ aller Landesmedienanstalten und arbeitet mit allen Einrichtungen zusammen, die in Deutschland mit dem Jugendmedienschutz befasst sind. Und davon gibt es einige, denn im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ist das Prinzip der „regulierten Selbstregulierung“ festgehalten.

Die Anbieter von Filmen, Rundfunkprogrammen, elektronischen Spielen und Internetseiten werden in die Verantwortung genommen, um ihre Angebote zu prüfen. So wurden verschiedene Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle gegründet (siehe Kasten rechts), die jeweils von der KJM anerkannt werden mussten.

Jugendschutz im Internet

Das Internet bereitet Jugendschützern zunehmend Sorgen, denn über das weltweite Netz können problematische Inhalte sehr schnell verbreitet werden. Die globale Struktur des Webs ist für den Jugendschutz in Deutschland ein Problem, denn viele Anbieter von bedenklichen Webseiten haben ihren Sitz im Ausland.

jugendschutz.net

Um die Einhaltung des Jugendschutzes im Internet zu überprüfen haben die Jugendministerien aller Bundesländer 1997 jugendschutz.net gegründet. Doch obwohl die Mitarbeiter/innen von jugendschutz.net mit viel Engagement und Kompetenz agieren, sagen sie selbst, dass „bei der Schnelligkeit des Mediums und der Fülle jugendschutzrelevanter Angebote eine umfassende Kontrolle im Internet nicht mehr möglich ist“. Daher sind sie zusätzlich zu eigenen Recherchen auf Hinweise von Nutzer/innen angewiesen.

Feiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.

Unternehmen und Verbände der Online-Wirtschaft haben die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) gegründet. Über einen Verhaltenskodex, Selbstverpflichtungserklärungen und andere Maßnahmen wird versucht, die Verbreitung rechtswidriger und jugendgefährdender Inhalte in Online-Diensten zu verhindern.

Kennzeichnung von Filmen und Spielen

Das Prinzip der „regulierten Selbstregulierung“ greift auch im Bereich der Filme und bei den Computer- und Konsolenspielen. Die Prüfung, für welche Altersstufe ein Film freigegeben wird, führt die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) durch. Die Alterseinstufung von Computer- und Konsolenspielen nimmt die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) vor.

Bei Filmen – wie auch bei Spielen – können die folgenden Altersfreigaben vergeben werden:

  • ohne Altersbeschränkung
  • ab 6 Jahren
  • ab 12 Jahren
  • ab 16 Jahren
  • ohne Altersfreigabe.


Die Kennzeichen beziehen sich auf den jeweiligen Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen. Welche Kriterien bei der Vergabe der Kennzeichen angelegt werden, erklären USK und FSK auf ihren Webseiten.

Jugendschutz im Fernsehen

Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.

Wenn entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte im Fernsehen ausgestrahlt werden sollen, müssen die Sender durch entsprechende Sendezeiten dafür sorgen, dass Kinder oder Jugendliche diese Angebote üblicherweise nicht wahrnehmen. Für die Begutachtung ihres Programms haben die privaten Fernsehanbieter die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) gegründet.

Indizierung durch BPjM

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Zu guter Letzt spielt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) eine wichtige Rolle beim Jugendmedienschutz. Die BPjM ist u.a. für die Indizierung von jugendgefährdenden Medien zuständig. Wenn ein Spiel oder Film indiziert wird, darf es bzw. er auf dem deutschen Markt Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Indizierte Medien unterliegen außerdem Beschränkungen im Verkauf und Versandhandel und dürfen nicht beworben werden.

Neben dieser wichtigen Rolle beim gesetzlichen Jugendmedienschutz gehört zum Auftrag der BPjM aber auch der pädagogische Jugendmedienschutz. So bietet die BPjM beispielsweise ein Service-Telefon für Fragen zur Medienerziehung an.