Die Beantragung von EU-Fördergeldern ist an strenge Förderauflagen gebunden. Ein einheitliches Antragsverfahren gibt es hier nicht. Einige EU-Programme sehen ein zweistufiges Antragsverfahren vor, d. h. erst ist eine Projektskizze einzureichen und bei Erreichen einer Reihe von Mindestkriterien erfolgt die Aufforderung zur Einreichung eines vollständigen Antrages. Projekte, die nur nationale oder regionale Bedeutung haben, fallen grundsätzlich aus der Förderung heraus. Um förderfähig zu werden, müssen Projekte normalerweise Partner aus mehreren EU-Ländern haben.
EU-Antragsverfahren sind sehr zeitintensiv und können durchaus einen Mitarbeiter über Wochen beschäftigen. Um einen erfolgversprechenden Antrag rechtzeitig einreichen zu können, empfiehlt es sich, die Suche nach einem Projektthema und Projektpartnern möglichst schon vor Veröffentlichung des Aufrufs zur Antragseinreichung von Projektanträgen (Calls for Proposals) zu beginnen. Wann mit diesen Aufrufen zu rechnen ist, wissen in der Regel sehr früh die Nationalen Kontaktstellen für die EU-Programme. Nach Veröffentlichung des Aufrufs hat man normalerweise drei Monate Zeit für die Antragstellung. Die Aufrufe zur Antragseinreichung werden im offiziellen Amtsblatt C der Europäischen Union veröffentlicht oder auf den Homepages der entsprechenden Programme der EU-Kommission.
Die anschließende Begutachtung der Anträge dauert bis zu zwei Monate. Erfolgreiche Projekte bekommen etwa vier bis sechs Monate nach Antragstellung die offizielle Information über die Förderfähigkeit des Projekts und einen Vertragsvorschlag zugesendet. Die Vertragsverhandlungen können sich ebenfalls über mehrere Monate hinziehen. Aus alledem ergibt sich, dass Projekte mit Förderung der EU einen langen Atem brauchen und nicht schnell und zeitnah durchgeführt werden können.
Wichtige Adressen und weiterführende Informationen finden Sie hier:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Der Europäische Sozialfonds (ESF) fördert in verschiedenen Programmen Zielgruppen wie Arbeitnehmerinnen, Auszubildende, Existenzgründer, Menschen mit Behinderung usw. Finanzielle Mittel können öffentliche Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände sowie Sozialpartner erhalten, die im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung aktiv sind.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Gruppe Soziales Europa
GS 1 – Europäischer Sozialfonds
Rochusstr. 1
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 99 527 – 3170
E-Mail: esf@bmas.bund.de

Cultural Contact Point Deutschland. Die Nationale Kontaktstelle für die Kulturförderung der EU
Der CCP Deutschland ist die nationale Kontaktstelle für das europäische Förderprogramm KULTUR (2007-2013) und hat die Aufgabe, über Fördermöglichkeiten für Kulturprojekte auf europäischer Ebene, insbesondere im Rahmen des Programms KULTUR (2007-2013) zu informieren.
Cultural Contact Point Deutschland. Die Nationale Kontaktstelle für die Kulturförderung der EU
Haus der Kultur - c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.
Weberstraße 59a
53113 Bonn
Tel.: 0228 / 201 35-0
Fax: 0228 / 201 67-33
E-Mail: info@ccp-deutschland.de
Weitere Informationen

Eurodesk Deutschland
Eurodesk ist ein europäisches Beratungsangebot zu Mobilität und Förderung mit Koordinierungstellen in 30 Ländern und über 800 lokalen Servicestellen. Eurodesk und seine regionalen Partner unterstützen Jugendorganisationen dabei, sich in der europäischen Förderlandschaft zu orientieren. Auf Grundlage einer Projektkurzbeschreibungen stellt Eurodesk – wenn möglich – eine Liste von potentiellen Förderquellen zusammen.
Eurodesk Deutschland ist ein Projekt von IJAB – Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. Das Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und durch das Programm „Jugend in Aktion“.
Eurodesk Deutschland
c/o Fachstelle für Internationale Jugendarbeit
der Bundesrepublik Deutschland
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
Tel.: 0228 / 9506 250
Fax: 0228 / 9906 199
E-Mail: eurodeskde@eurodesk.eu

Europa fördert Kultur. Aktionen, Programme und Kontakte zur Kulturförderung der EU
Die deutsch-österreichische Website „Europa fördert Kultur“ richtet sich insbesondere an Kultureinrichtungen, Vereine, Bibliotheken, Verbände, Kulturmanager, Kulturschaffende und Künstler, Kommunen und regionale Behörden, Forschungs- und Bildungsinstitute sowie Unternehmen und informiert über etwa 40 Förderprogramme der EU u. a. zu den Themen Kultur, Audiovisuelle Medien, Bildung, Jugend, Soziales und Informationsgesellschaft. Das Angebot wird mit Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Deutschland) und des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (Österreich) finanziell gefördert.

Lebenslanges Lernen
Hier finden Sie einen Überblick über die EU-Förderprogramme im Bereich des lebenslangen Lernens.

Kontaktstelle Deutschland »Europa für Bürgerinnen und Bürger« bei der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V.
Die Kontaktstelle „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ bei der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. informiert über die Ziele und Fördermaßnahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“. Das Programm bietet vielfältige Förderungen für Kommunen, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Stiftungen, Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die mit ihren Aktivitäten zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft beitragen.
Kontaktstelle Deutschland »Europa für Bürgerinnen und Bürger« bei der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V.
Weberstr. 59a
53113 Bonn
Tel.: 0228 / 201 67-21
Fax: 0228 / 201 67-32
E-Mail: info@kontaktstelle-efbb.de
Weitere Informationen

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